Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website stimmst du dem Einsatz von Cookies zu. Mehr erfahren

Abstimmungscode aktiviert:
Der eingegebene Code ist ungültig.
Der Code wurde bereits in einem Projekt zur Abstimmung vorgemerkt. Zum Projekt
Deine Stimme wurde bereits abgegeben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung am 12.08.2022

1. Zweck und Geltungsbereich

Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft («Betreiber») betreibt das Portal «lokalhelden.ch» («Portal»).

Dieses Portal ermöglicht (1) juristischen Personen mit gemeinnützigem Zweck oder Personengesellschaften sowie Privatpersonen, Projekte zu präsentieren und (2) natürlichen und juristischen Personen, Projekte zu unterstützen. Unter «Projekten» werden Vorhaben verstanden, für die auf dem Portal eine finanzielle Unterstützung («Geldspende») oder Unterstützung in Form von freiwilliger Arbeitsleistung («Zeitspende») oder Sachleistung («Materialspende») ersucht wird oder für die auf dem Portal finanzielle Mittel durch den Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder Wertgutscheinen erwirtschaftet werden sollen. Anbieter von Projekten werden «Projektstarter», nicht angemeldete Nutzer «Besucher», angemeldete Nutzer, die ihr Interesse an Projekten bekunden, «Fans» und angemeldete Nutzer, die Projekte finanziell oder mittels Zeit- oder Materialspende unterstützen, «Unterstützer» genannt.  Für die Zulassung eines Projektes auf dem Portal wird unter anderem auf die folgenden Zulassungskriterien abgestellt:

  • Projektstarter müssen vollständig handlungsfähige natürliche Personen oder juristische Personen/Personengesellschaften sein. Projektstarter müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Das Projekt muss Gemeinwohlcharakter aufweisen, also die Gemeinschaft begünstigen. Ausgeschlossen sind kommerzielle Zwecke. 
  • Die Umsetzung des Projektes muss entweder in der Schweiz erfolgen oder in der Schweiz wohnhaften Personen einen Nutzen stiften.
  • Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale, regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Veranstaltungen) bringen. 
  • Unterstützer müssen vollständig handlungsfähige natürliche Personen oder juristische Personen sein. 

Weitere Kriterien, welche für die Zulassung eines Projekts auf dem Portal zwingend einzuhalten sind, sind unter dem Menüpunkt  «Richtlinien» ersichtlich. Der Betreiber behält sich vor, einzelfallweise Ausnahmen mit Gemeinwohlcharakter zuzulassen. Die Entscheidung über die Zulassung eines Projekts auf dem Portal liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung eines Projekts.

Besucher, Projektstarter, Fans und Unterstützer (gemeinsam «Benutzer») erklären sich mit Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Website http://www.lokalhelden.ch («Website») ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») unverändert und vollumfänglich einverstandenin Anspruch nehmen.

Die AGB in der jeweils geltenden Fassung sind Grundlage für die Nutzung der Website für sämtliche Benutzer. Abweichende AGB erkennt der Betreiber nicht an und werden auch nicht Vertragsinhalt. Der Betreiber behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Bei nächster Nutzung des Portals gelten die geänderten AGB als vom Benutzer ausdrücklich unverändert und vollumfänglich akzeptiert.

2. Leistungsumfang

Der Betreiber ermöglicht allen Benutzern die unentgeltliche Nutzung des Portals. Darüber hinaus verpflichtet sich der Betreiber zu keinen weiteren Leistungen. Insbesondere gibt der Betreiber keine Empfehlungen zur Unterstützung von Projekten auf dem Portal ab. Der Betreiber führt auch keine Bonitätsprüfung des Projektstarters durch. Er übernimmt keinerlei Finanzierungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Projekten und garantiert weder eine erfolgreiche Finanzierung und Realisierung der Projekte noch das Erfüllen irgendwelcher Leistungspflichten des Projektstarters. Projekte können scheitern. Der Unterstützer trägt somit allein das Risiko der Nichtleistung durch den Projektstarter bzw. des Wertverlustes der Wertgutscheine insbesondere im Fall des Konkurses des Projektstarters oder infolge ausgebliebener Umsetzung des Projektes. Der Unterstützer hat gegenüber dem Betreiber  keinen Anspruch auf Ausrichtung offerierter Mercis und/oder irgendeines Ersatzes seiner Unterstützung. Den Betreiber trifft auch keine Pflicht, den vom Projektstarter angegebenen Verwendungszweck von Unterstützungsgeldern zu überprüfen. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, ein Projekt auf dem Portal freizugeben. Der Betreiber behält sich vielmehr vor, nach eigenem Ermessen die Veröffentlichung von Projekten ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen und/oder zu löschen. Auch in diesem Fall können keinerlei Ansprüche gegen den Betreiber geltend gemacht werden.

Der Betreiber bildet in keinem Fall eine einfache Gesellschaft i.S.v. Art. 530 ff. OR mit irgendeinem Benutzer des Portals.

3. Unentgeltliche Nutzung / Transaktionsgebühren Dritter

Die Nutzung des Portals ist unentgeltlich. Es werden vom Benutzer weder Einstellungsgebühren für Projekte noch Kommissionen über die finanziellen Unterstützungszusagen erhoben. Die Weiterverrechnung allfälliger Gebühren Dritter (z.B. Überweisungsgebühren der Schweizerischen Post, Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder Gebühren der Secupay für die Zahlungsabwicklung und das treuhänderische Aufbewahren der Unterstützungsbeträge) sowie möglicher Transaktionskosten etc. im Rahmen von Überweisungen aus dem Ausland bleibt vorbehalten. Je nach Zahlungsart fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Eine Indikation der bei den verschiedenen Zahlungsarten im Einzelnen anfallenden Gebühren ist in den Richtlinien ersichtlich.

4. Profil eröffnen / Anmeldung

Für die Nutzung des Portals ist das Eröffnen eines gültigen Profils unter vollständiger und wahrheitsgemässer Eingabe aller Pflichtfelder zwingend notwendig. Pflichtangaben sind:

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Passwort
  • Geburtsdatum

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung des Portals. Der Betreiber kann die Anmeldung eines Projektstarters, Fans oder Unterstützers jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder das Profil löschen. Für den Inhalt der Anmeldung und die bereitgestellten Informationen sind die Projektstarter, Fans und Unterstützer allein verantwortlich. Projektstarter, Fans und Unterstützer sichern zu, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Registrierung darf nicht übertragen werden und das Profil nur auf eigene Rechnung genutzt werden.

Werden im Profil falsche Angaben gemacht, behält sich der Betreiber rechtliche Schritte sowie den Ausschluss vom Portal vor.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit ergänzende Informationen vom Projektstarter, Fan oder Unterstützer einzuholen.

5. Pflichten der Benutzer

Der Benutzer übernimmt für seine Nutzung des Portals die alleinige vollumfängliche Verantwortung. Der Benutzer sichert zu, unbeschränkt handlungsfähig zu sein bzw. mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu handeln. Der Benutzer verpflichtet sich, den Betreiber von jeglicher Art von negativen Folgen seiner Nutzung, Kosten, Klagen, Schäden, Verlusten oder sonstigen Forderungen freizuhalten, die durch seine Anmeldung bzw. Nutzung des Portals und den darauf angebotenen Dienstleistungen entstehen können.

Mit seiner Anmeldung auf dem Portal stimmt der Benutzer zu, dass ihm der Betreiber Informationen in Zusammenhang mit der Nutzung des Portals senden darf. Der Benutzer ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten von Projektstartern, Unterstützern oder dem Betreiber vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Namen, Telefonnummern, Adressdaten, E-Mail-Adressen und URLs.

Ferner verpflichtet sich der Benutzer, Dienstleistungen vom Betreiber nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:

  • Keine Informationen zu verbreiten sowie Produkte oder Dienstleistungen auf dem Portal anzubieten, welche diffamierend, anstössig, irreführend oder in sonstiger Weise rechtswidrig oder sittenwidrig sind. Dies beinhaltet insbesondere auch pornographische, rassistische oder ähnliche Inhalte.
  • Keine Daten in das Portal einzubringen, welche Hard- und Software des Betreibers schädigen können (Computer-Virus, infizierte Software).
  • Keine Daten oder Inhalte zu veröffentlichen, welche Rechte Dritter (z.B. Immaterialgüterrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.

6. Besondere Pflichten der Projektstarter

Der Projektstarter versichert gegenüber dem Betreiber, vollständig handlungsfähig zu sein. Ist der Projektstarter eine juristische Person (z.B. Verein) oder eine Personengesellschaft, handelt der registrierte Benutzer, der das Projekt auf dem Portal erfasst, als «Vertreter» des Projektstarters. Projektstarter bzw. Vertreter von Projektstartern werden bei der Einreichung eines Projektes vom Betreiber kontaktiert und aufgefordert, sich entsprechend zu legitimieren. Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen und weitere Informationen einzufordern.

Mit der Eingabe von Inhalten räumt der Projektstarter dem Betreiber ein nicht exklusives, weltweites, zeitlich unbeschränktes und kostenloses Nutzungsrecht an den Projektinformationen ein. Der Projektstarter räumt dem Betreiber das Recht ein, die von ihm eingegebenen Projektinformationen (Texte, Bilder, Videos), Bezeichnung des Projektstarters sowie Name und Vorname der Vertreter des Projektstarters zu speichern, zu publizieren und an Dritte zur Publikation weiterzugeben, falls diese Weitergabe der Bewerbung des Projektes, des Projektstarters, des Portals oder sonstigen Vertrieb- und Marketingzwecken dient. Dabei ist der Betreiber berechtigt, die Projektinformationen gesamthaft oder in veränderter Form, allein oder in Kombination mit eigenen Inhalten, elektronisch (inkl. Social-Media-Kanäle, Website, Apps usw.) und/oder in Print-Form zu verwenden oder weiterzugeben. Das Recht zur Nutzung umfasst namentlich auch neue sowie noch unbekannte Nutzungsarten.

Vor der Eingabe von Inhalten stellt der Projektstarter sicher, dass sein Verhalten oder seine Inhalte nicht gegen die Richtlinien, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstossen (z.B. Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht). Insbesondere verpflichtet sich der Projektstarter rechtzeitig vor der Eingabe von Texten oder Bildern die hierfür allfällig erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten (z.B. des Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen) einzuholen. Der Betreiber ist berechtigt, vom Projektstarter entsprechende Nachweise zu verlangen.

Der Projektstarter hat ein Konto bei einer in der Schweiz domizilierten Bank zu führen.

Der Projektstarter verpflichtet sich, sein auf dem Portal eingereichtes Projekt nicht gleichzeitig auf einer anderen Plattform mit vergleichbarem Zweck zu publizieren.

Der Projektstarter nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Projekts vom Unterstützer erhaltene Zahlungen nicht verzinst werden dürfen und diesem nicht zurückerstattet werden dürfen, es sei denn die Umsetzung des Projektes ist gescheitert.

7. Cofunding/Spendentopf

Der Betreiber, die Raiffeisenbanken sowie allfällige Cofunding-Partner («Sponsoren») können Projekte mittels eines sog. «Cofundings» unterstützen. Unter Cofunding wird die finanzielle Unterstützung eines Projekts durch sog. «Cofunding-Zuschüsse» aus einem Spendentopf des  Sponsors verstanden. Die Sponsoren bilden in keinem Fall eine einfache Gesellschaft i.S.v. Art. 530 ff. OR untereinander oder mit irgendeinem Benutzer des Portals. 

Der Projektstarter stimmt dem Cofunding des Sponsors zu, indem er die Option Cofunding für sein Projekt aktiviert. Die Option Cofunding wird ausserdem automatisch aktiviert, wenn der Projektstarter die Option Kooperationspartner für sein Projekt aktiviert. 

Bei Projekten, welche von einem Cofunding profitieren, gelten für die Projektstarter sowie die Unterstützer die folgenden Bestimmungen: 

Der Sponsor erhöht den Unterstützungsbetrag des Unterstützers um einen vom Sponsor für das jeweilige Projekt definierten Cofunding-Zuschuss. 

Das Cofunding endet, sobald das Projekt der Mindestbetrag erreicht hat. Unterstützungsbeträge, welche nach Erreichen des Mindestbetrags geleistet werden, berechtigen nicht zu einem Cofunding-Zuschuss. 

Sponsoren können pro Unterstützer und Projekt maximal einen Cofunding-Zuschuss gewähren. Das Leisten mehrerer Unterstützungsbeträge durch denselben Unterstützer mittels Verwendung unterschiedlicher Benutzerprofile ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Portal führen. Missbräuchlich beanspruchte Cofunding-Zuschüsse werden nicht an den Projektstarter ausbezahlt bzw. müssen vom Projektstarter zurückerstattet werden. 

Die Wahl der Projekte, welche mittels Cofunding unterstützt werden, sowie die Höhe der Cofunding-Zuschüsse liegen im alleinigen Ermessen des Sponsors. Der Sponsor kann das Cofunding jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden oder die Höhe der Cofunding-Zuschüsse ändern. Es besteht kein Anspruch auf Cofunding. 

Kommt kein erfolgreicher Projektabschluss zustande oder wird ein Projekt trotz erfolgreichem Projektabschluss nicht durchgeführt, werden keine Cofunding-Zuschüsse ausbezahlt und bereits ausbezahlte Cofunding-Zuschüsse müssen vom Projektstarter dem jeweiligen Sponsor direkt zurückerstattet werden. 

Jedem Sponsor steht es zudem frei, die Unterstützung eines Projekts mittels Cofunding von der Einhaltung «zusätzlicher Cofunding-Bedingungen» durch den Projektstarter abhängig zu machen. Zusätzliche Cofunding-Bedingungen werden vom Sponsor in der Beschreibung des jeweiligen Cofundings definiert. Mit Aktivierung der Option Cofunding durch den Projektstarter, stimmt der Projektstarter den zusätzlichen Cofunding-Bedingungen zu. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und den zusätzlichen Cofunding-Bedingungen eines Sponsors gehen die vorliegenden AGB vor. Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt zusätzlicher Cofunding-Bedingungen anderer Sponsoren.

8. Abgabe von Rabattcodes

Der Betreiber und die Raiffeisenbanken können Projekte durch die Abgabe von sog. «Rabattcodes» unterstützen. Rabattcodes werden vom Betreiber und/oder von den Raiffeisenbanken an ausgewählte natürliche und/oder juristische Personen vergeben und können für Rabattcode-fähige Projekte eingesetzt werden. Rabattcodes können von den Unterstützern bei der Bezahlung (Checkout) auf dem Portal eingelöst werden und berechtigen die Unterstützer zum Abzug des gewährten Rabatts, was zu einer Verminderung des vom Unterstützer zu bezahlenden Betrages führt. 

Bei Projekten, welche von Rabattcodes profitieren, gelten für die Projektstarter sowie die Unterstützer die folgenden zusätzlichen Bedingungen («Rabattcode Bedingungen»): 

  • Der Projektstarter stimmt der Abgabe von Rabattcodes durch den Betreiber oder die Raiffeisenbanken zu, indem er die Option Rabattcode für sein Projekt aktiviert. 
  • Die Abgabe und Akzeptanz der Rabattcodes liegen im alleinigen Ermessen des Betreibers und der Raiffeisenbanken. Die Rabattcode Bedingungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. 
  • Rabattcodes sind während des angegebenen «Aktionszeitraums» gültig. Rabattcodes können innerhalb des Aktionszeitraums mehrfach verwendet werden, bis der Rabatt vollständig eingelöst ist. Nach Ablauf des Aktionszeitraums sind Rabattcodes nicht mehr gültig und können nicht mehr eingelöst werden. 
  • Rabattcodes berechtigen nicht zur Barauszahlung des Gegenwerts des gewährten Rabatts. Pro Unterstützer und Projekt darf maximal ein Rabattcode eingelöst werden. Rabattcodes werden persönlich ausgestellt und sind nicht übertragbar. 
  • Mit Aktivierung der Option Rabattcode stimmt der Projektstarter den Rabattcode Bedingungen zu. Mit Einlösen des Rabattcodes auf dem Portal stimmt der Unterstützer den Rabattcode Bedingungen zu.

9. Raiffeisenprojekte

Der Betreiber und die Raiffeisenbanken können auf dem Portal eigene Projekte («Raiffeisenprojekte») präsentieren. Die Präsentation und Durchführung von Raiffeisenprojekten liegen im alleinigen Ermessen des Betreibers und der Raiffeisenbanken. 

Der Betreiber und die Raiffeisenbanken können sowohl Raiffeisenprojekte mit Gemeinwohlcharakter als auch Raiffeisenprojekte zur regionalen Wirtschaftsförderung oder anderer regionaler Förderung anbieten.

Mit Raiffeisenprojekten können eine einzelne juristische oder natürliche Person oder zugleich mehrere juristische oder natürliche Personen «unterstützte Unternehmen» unterstützt werden.

Unterstützte Unternehmen müssen sich als unterstützte Unternehmen auf dem Portal registrieren. Mit der Registrierung als unterstütztes Unternehmen stimmt das unterstützte Unternehmen dem Raiffeisenprojekt zu. Das unterstützte Unternehmen ermächtigt den Betreiber und die Raiffeisenbanken ausserdem, für das unterstützte Unternehmen auf dem Portal finanzielle Unterstützung (in Form von Geldspenden und/oder durch den Verkauf von Wertgutscheinen) zu sammeln.

Der Betreiber und die Raffeisenbanken können für Raiffeisenprojekte Geldspenden sammeln. Ausserdem können der Betreiber und die Raiffeisenbanken den Unterstützern auf dem Portal den Erwerb von Wertgutscheinen für den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen bei den unterstützen Unternehmen ermöglichen. 

Beim Erwerb von Wertgutscheinen auf dem Portal gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen («Wertgutschein Bedingungen»):

  • Wertgutscheine können direkt beim unterstützten Unternehmen eingelöst werden. Wertgutscheine sind einmalig einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Überschusses, falls der Gutscheinwert den Kaufpreis übersteigt. Vorbehalten bleibt eine abweichende Handhabung durch die unterstützten Unternehmen. Mehrere Wertgutscheine können kumuliert werden. Wertgutscheine sind übertragbar.
  • Der Betreiber und die Raiffeisenbanken sind nicht am Vertragsverhältnis zwischen dem unterstützten Unternehmen und dem Unterstützer beteiligt. Der Betreiber und die Raiffeisenbanken schliessen jede Haftung in dieser Hinsicht aus. Insbesondere übernehmen der Betreiber und die Raiffeisenbanken keine Haftung für das Erfüllen irgendwelcher Leistungspflichten durch die unterstützten Unternehmen. Die Unterstützer sind allein dafür verantwortlich, die Glaubwürdigkeit und Bonität der unterstützten Unternehmen zu prüfen, bevor sie auf dem Portal einen Wertgutschein erwerben. Die Unterstützer tragen allein das Risiko der Nichtleistung durch die unterstützten Unternehmen bzw. des Wertverlustes des Wertgutscheins im Fall des Konkurses der unterstützten Unternehmen.
  • Wertgutscheine sind für den auf dem Wertgutschein aufgedruckten «Aktionszeitraum» gültig. Nach dem Aktionszeitraum steht es jedem unterstützten Unternehmen frei, die Wertgutscheine zu honorieren. Werden Wertgutscheine nicht innerhalb des Aktionszeitraums eingelöst, vergüten der Betreiber oder die Raiffeisenbanken dem unterstützten Unternehmen den Gegenwert der nicht eingelösten Wertgutscheine. Soweit nicht eingelöste Wertgutscheine bei verschiedenen unterstützten Unternehmen einlösbar waren oder die Vergütung an ein unterstütztes Unternehmen aus anderen Gründen nicht möglich ist (z.B. bei Konkurs des unterstützten Unternehmens) wird der Gegenwert der nicht eingelösten Wertgutscheine dem Spendentopf des Betreibers oder der Raiffeisenbanken gutgeschrieben. Alternativ können die Raiffeisenbanken oder der Betreiber den Gegenwert der nicht eingelösten Wertgutscheine nach eigenem Ermessen den Unterstützern zurückerstatten.
  • Es erfolgt keine Barauszahlung und keine Verzinsung.
  • Wertgutscheine werden dem Unterstützer per Post oder per E-Mail (print at home) an die vom Unterstützer auf dem Portal erfasste (E-Mail-)Adresse zugestellt.
  • Wertgutscheine werden bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt. Der Gegenwert des Wertgutscheins wird nicht erstattet. 

Mit Erwerb eines Wertgutscheins auf dem Portal stimmt der Unterstützer den Wertgutschein Bedingungen zu. Mit Registrierung als unterstütztem Unternehmen auf dem Portal stimmt das unterstützte Unternehmen den Wertgutschein Bedingungen zu und bestätigt, auf dem Portal verkaufte Wertgutscheine bei Erhalt zu prüfen und entsprechend den Wertgutschein Bedingungen zu honorieren. 

Das Ausstellen einer Spendenquittung ist Aufgabe des unterstützten Unternehmens und muss vom Unterstützer explizit beim unterstützten Unternehmen verlangt werden. 

10. Kooperationspartner

Der Betreiber kann zur Förderung bestimmter Projektziele (z.B. Nachhaltigkeit) mit «Kooperationspartnern» zusammenarbeiten. Der Entscheid über die Aufnahme und die Beendigung der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie die Wahl der Kooperationspartner liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers. 

Kooperationspartner erhalten auf dem Portal eine personalisierte Unterseite («Partnerseite»), auf welcher insbesondere die folgenden Informationen des Kooperationspartners verfügbar sind:

  • Vom Kooperationspartner geförderte Projektziele
  • Vom Kooperationspartner angebotene Unterstützungsleistungen
  • Kontaktdaten des Kooperationspartners
  • Dritte, welche die vom Kooperationspartner geförderten Projekte als Cofunding-Partner unterstützen
  • Projekte, welche vom Kooperationspartner unterstützt werden (optional)
  • Anmeldemöglichkeit für den Newsletter des Kooperationspartners (optional)
  • Blogbeiträge (optional)
  • FAQ (optional)

Projektstarter, welche die Unterstützung ihres Projekts durch einen Kooperationspartner wünschen, können auf dem Portal die Zuordnung des Projekts zu einem bestimmten Kooperationspartner beantragen, indem sie ihr Projekt auf der Partnerseite des jeweiligen Kooperationspartners erfassen und dabei die Option Kooperationspartner für ihr Projekt aktivieren. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung des Projekts durch einen Kooperationspartner. 

Mit dem Antrag auf Zuordnung des Projekts zu einem bestimmten Kooperationspartner, stimmt der Projektstarter insbesondere zu, dass

  • der Betreiber dem Kooperationspartner die vom Projektstarter auf dem Portal erfassten Daten (Personendaten einschließlich Personendaten allfälliger Vertreter des Projektstarters sowie Projektdaten) bekanntgeben darf. Die Zustimmung des Projektstarters beinhaltet dabei das Bearbeiten und Speichern der Daten durch den Kooperationspartner sowie die Weitergabe der Daten durch den Kooperationspartner an Dritte, soweit dies für das Erbringen der Unterstützungsleistungen des Kooperationspartners notwendig ist. 
  • ausschliesslich der Projektstarter für das Einholen der erforderlichen Zustimmungserklärungen allfälliger Vertreter des Projektstarters (zur Offenlegung der Personendaten des Vertreters gegenüber dem Kooperationspartner) verantwortlich ist. Der Projektstarter sichert dem Betreiber zu, dass die erforderlichen Zustimmungserklärungen vorliegen. 
  • der Kooperationspartner inkl. allfälliger Dritter den Projektstarter in Zusammenhang mit dem Projekt und/oder den Unterstützungsleistungen kontaktieren darf. 
  • der Kooperationspartner sowie allfällige Dritte das Projekt des Projektstarters als Cofunding-Partner mit Cofunding-Zuschüssen unterstützen dürfen.

Kooperationspartner können insbesondere die folgenden Unterstützungsleistungen anbieten: 

  • Beratung von Projektstartern in Zusammenhang mit dem Projekt
  • Unterstützung von Projekten als Cofunding-Partner mittels eines Cofundings
  • Gewinnen von Dritten als Cofunding-Partner
  • Vermitteln von Drittkontakten in Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Spezialisten) an den Projektstarter

Die konkreten Beschreibungen der einzelnen Unterstützungsleistungen des Kooperationspartners sind auf der Partnerseite des jeweiligen Kooperationspartners ersichtlich.

Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Partnerseite eines Kooperationspartners. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und allfälligen AGB eines Kooperationspartners gehen die vorliegenden AGB vor. Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt allfälliger AGB eines Kooperationspartners. 

11. Bedingungen für ein Organisationsprofil

Soweit die nachfolgenden Bedingungen für ein Organisationsprofil nichts Abweichendes festhalten, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portals. Projektstarter mit der Rechtsform «Verein» oder «Stiftung» und einem gemeinnützigen Gesellschaftszweck, können ein «Organisationsprofil» auf dem Portal selbständig eröffnen («Administrator Organisationsprofil») und damit um Zulassung des Organisationsprofils auf dem Portal ersuchen.

  • Der Administrator des Organisationsprofils legt die konkreten Verwendungszwecke fest, für welche unter dem Organisationsprofil Unterstützungsbeträge gesammelt werden. Unter dem Organisationsprofil kann der Administrator des Organisationsprofils um finanzielle Unterstützung für zukünftige gemeinnützige Projekte des Vereins bzw. der Stiftung und/oder für die laufenden Betriebskosten des Vereins bzw. der Stiftung ersuchen. Bei Organisationsprofilen gibt es keinen Mindestbetrag i.S. von Ziffer 11 Abs. 3 der AGB, jedoch gilt der Wunschbetrag und insbesondere dessen kumulierte summenmässige Begrenzung von weniger als 1 Million Schweizerfranken unverändert.
  • Der Administrator des Organisationsprofil legt den Zeitraum fest, in welchem unter dem Organisationsprofil Spendengelder gesammelt werden («Spendenzeitraum»). Der initiale Spendenzeitraum ist auf maximal 12 Monate begrenzt.
  • Frühestens [4 Wochen] vor Ablauf des initialen Spendenzeitraums kann der Administrator des Organisationsprofils die Freischaltung des Organisationsprofils für einen weiteren Spendenzeitraum (von erneut maximal 12 Monaten) beantragen, indem der Administrator des Organisationsprofils bestätigt, dass sämtliche Angaben im Organisationsprofil weiterhin unverändert gültig sind oder indem er geänderte Angaben im Organisationsprofil erfasst.
  • Die im Spendenzeitraum gesammelten Unterstützungsbeträge werden fortlaufend an den Organisationsprofil Projektstarter ausbezahlt.
  • Der Administrator des Organisationsprofils informiert den Betreiber stets umgehend schriftlich, falls sich eine oder mehrere Angaben des Organisationsprofils vor Ablauf des Spendenzeitraums ändern.
  • Eine Änderung der Verwendungszwecke für die Unterstützungsbeträge vor Ablauf des Spendenzeitraums ist ausgeschlossen.

Die Entscheidung über die Zulassung sowie die Weiterführung eines Organisationsprofils auf dem Portal liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung und/oder Weiterführung eines Organisationsprofils und/oder die Gutheissung des beantragten Spendenzeitraums. Der Betreiber kann ein Organisationsprofil jederzeit und ohne Angabe von Gründen sistieren und/oder vom Portal entfernen.

12. Projekte starten

Projekte müssen von den Projektstartern selbst auf dem Portal erfasst werden. Für den Inhalt eines Projekts, die Nutzungsrechte an verwendetem Bild- und Videomaterial, allfällig offerierte Belohnungen (sog. «Mercis»), angebotene Produkte, Dienstleistungen und Wertgutscheine sowie die Projektumsetzung bei Erreichung des gesetzten Wunschbetrags ist allein und uneingeschränkt der Projektstarter verantwortlich.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Projekten ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen. Es besteht kein Anspruch auf Aufschaltung eines Projekts auf dem Portal.
 Ein auf dem Portal vom Betreiber freigegebenes und damit veröffentlichtes Projekt gilt – zusammen mit allfällig zum Verkauf stehenden Produkten, Dienstleistungen und Wertgutscheinen sowie allfällig offerierten Mercis – als Angebot des Projektstarters im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts. Das Angebot ist für die Dauer der vom Projektstarter gesetzten Frist gültig. Ein Projekt hat eine Laufzeit von mindestens 30 und maximal 90 Tagen. Der Rückzug eines Projektes ist nur möglich, sofern dies a) vom Projektstarter schriftlich beim Betreiber beantragt wird und b) zum Zeitpunkt der Antragsprüfung oder der Entfernung des Projekts durch den Betreiber noch keine Unterstützungszusagen für das Projekt eingegangen sind. Ist die Umsetzung eines Projekts bereits vor Erreichen des Mindestbetrags unmöglich geworden, kann das Projekt unter den Bedingungen des Schweizerischen Obligationenrechts zurückgezogen werden.

Unter „Mindestbetrag“ wird der Betrag verstanden, der benötigt wird, um das Projekt durchführen zu können. Der „Wunschbetrag“ stellt den angestrebten Wunschbetrag des Projektstarters dar, bei dem das Projekt mit all seinen Optionen realisiert werden kann oder welcher unter einem allgemeinen Spendenprofil gesammelt wird. Der Wunschbetrag bzw. die gleichzeitig laufenden Wunschbeträge eines Projektstarters (Summe aller Wunschbeträge eines Projektstarters) muss weniger als 1 Million Schweizerfranken betragen. Dies entspricht dem Maximalbetrag, welchen ein Projektstarter entgegennehmen darf, ohne eine vorgängige Bewilligung der FINMA einzuholen (Faktenblatt Crowdfunding der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 1. Juli 2020). Wird der Wunschbetrag vor Ablauf der Projektlaufzeit bzw. des Spendenzeitraums eines allgemeinen Spendenprofils erreicht, kann der Projektstarter ein neuen Wunschbetrag («Projektupdate») definieren.

13. Projekte unterstützen

Unterstützer können Projekte auf dem Portal entdecken und unterstützen. Die finanzielle Unterstützung hat unter Einhaltung der geltenden Geldwäschereibestimmungen zu erfolgen. Die Unterstützer entscheiden ausschliesslich in Eigenverantwortung, ob sie ein Projekt unterstützen wollen oder nicht. Der Betreiber gibt keine Empfehlungen zur Unterstützung von Projekten auf dem Portal ab. Insbesondere stellt die Aufschaltung eines Projekts auf dem Portal keine Empfehlung oder Beratung des Betreibers dar. 

Mit der Bestätigung, ein Projekt zu unterstützen, akzeptiert der Unterstützer das Angebot des Projektstarters. Mit Abgabe der Bestätigung kommt zwischen Projektstarter und Unterstützer ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Der Unterstützer kann bestätigte Unterstützungsbeträge bis zur Bezahlung der Unterstützungsbeiträge stornieren. 

Indem der Unterstützer ein Projekt unterstützt, stimmt er zu, dass der Projektstarter und der Betreiber projektspezifische Informationen (z.B. erreichte Wunschbeträge oder Aufforderungen, um neue Unterstützer anzufragen) und Rückfragen zu seiner Unterstützung an den Unterstützer senden dürfen. 

Der Unterstützer nimmt zur Kenntnis, dass der Projektstarter grundsätzlich nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt wird. Die Unterstützungsbeträge gelten nicht als Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung oder dergleichen erfasst.

Der Unterstützer kann bei der Bezahlung des Unterstützungsbetrags zwischen den Zahlungsarten «Überweisung», «Kreditkarte» oder «Twint» wählen. Es gelten ergänzend allfällige Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. Der Unterstützer hat keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart. Der Betreiber kann die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten jederzeit einschränken (z.B. Festlegung eines Mindest- und/oder Maximalbetrages für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart) oder ausschliessen. 

14. Projektabschluss

Ein Projekt gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn der vom Projektstarter festgelegte Mindestbetrag bei Ablauf der Projektlaufzeit zu 100% mittels verbindlichen Unterstützungszusagen von Unterstützern sowie allfälligen Cofunding-Zuschüssen von Sponsoren erreicht oder übertroffen wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes wird dem Projektstarter vom Betreiber eine Übersicht über alle Unterstützungsleistungen seines Projektes zugestellt. Darin enthalten sind die folgenden Angaben:

In Bezug auf die Unterstützungsleistung

  • Datum der Unterstützung
  • Art der Unterstützung
  • Summe (bei finanziellen Unterstützungen)       
  • Zahlungsart

In Bezug auf die Person des Unterstützers

  • Nachname     
  • Vorname
  • Stadt / Land  
  • E-Mail           
  • Geburtsdatum 
  • Benutzername
  • In Bezug auf gewählte Mercis
  • Gewähltes Merci #1           
  • Anzahl Mercis #1    
  • Zusätzlich angegebene Informationen (z.B. Grösse bei T-Shirt, Handynummer die für das Merci nötig ist, usw.)
  • Art Merci #1

Auf Verlangen des Projektstarters, werden zusätzlich die folgenden Informationen übergeben:

  • Rechnungsadresse des Unterstützers
  • Unternehmen 
  • Anschrift 
  • PLZ  
  • Stadt  
  • Land  

Der Unterstützer verpflichtet sich mit Projektabschluss, den von ihm für das Projekt zugesagten Unterstützungsbetrag ohne Abzüge für etwaige Kosten der Zahlungsabwicklung zu bezahlen.

Das Ausstellen einer Spendenquittung oder einer Rechnung ist Aufgabe des Projektstarters und muss vom Unterstützer explizit beim Projektstarter verlangt werden.

15. Zahlungsabwicklungsmodalitäten  

Der Betreiber nimmt für den Projektstarter als Zahlungsempfänger alle bei ihm eingehenden Unterstützungsbeträge entgegennehmen. 

Im Übrigen erfolgt die Zahlungsabwicklung sowie die treuhänderische Aufbewahrung der Unterstützungsbeträge bei allen Zahlungsarten durch die Secupay AG («Secupay»). Secupay kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen (z.B. SIX, Twint). 

Die eingegangenen Unterstützungsbeträge werden bis zur Auszahlung an den Projektstarter (oder bis zur Rückzahlung an die Unterstützer) durch Secupay treuhänderisch aufbewahrt. Fallen auf den treuhänderisch aufbewahrten Unterstützungsbeträgen Zinsen an, werden diese mit den anwendbaren Drittgebühren verrechnet bzw. im Falle von Negativzinsen zusammen mit den anwendbaren Drittgebühren vom Unterstützungsbetrag in Abzug gebracht.  

Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes sowie nach Ablauf allfälliger Zahlungsfristen werden die eingegangenen Unterstützungsbeträge abzüglich der anwendbaren Drittgebühren sowie allfälliger Negativzinsen dem Projektstarter als Sammelzahlung ausbezahlt. Kommt kein erfolgreicher Abschluss des Projektes zustande, werden die eingegangenen Unterstützungsbeträge an die Unterstützer zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt unter Verwendung der Zahlungsart, welche der Unterstützer für die finanzielle Unterstützung gewählt hat. Werden Unterstützungsbeträge, deren Zahlungsfristen erst nach Projektabschluss enden, nicht fristgerecht bezahlt und vom Betreiber infolge des Zahlungsverzugs storniert, kommt u.U. kein erfolgreicher Projektabschluss zu Stande, obwohl das Projekt auf dem Portal als «erfolgreich abgeschlossen» angezeigt wurde. Auch in diesem Fall werden die eingegangenen Unterstützungsbeträge an die Unterstützer zurückgezahlt.

Werden Unterstützungsbeträge von Unterstützern nach Auszahlung der Unterstützungsbeträge an den Projektstarter rückbelastet (z.B. durch einen Widerruf der Kreditkartenzahlung), informiert der Betreiber den Projektstarter in geeigneter Weise. Der Betreiber behält sich vor, die widerrufenen Unterstützungsbeträge dem Projektstarter in Rechnung zu stellen.

Sofern Anzeichen für strafbare Handlungen oder Indizien für zu erwartende Rückbelastungen im Zusammenhang mit dem Projekt bestehen, ist der Betreiber berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten.  

Der Betreiber übernimmt in Bezug auf seine Funktion als Zahlungsempfänger nur die in den Kapiteln « Abwicklung von Überweisungen », « Abwicklung von Kreditkartenzahlungen » und « Abwicklung von Twint Zahlungen», ausdrücklich aufgeführten diesbezüglichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten. Den Betreiber treffen keinerlei weitere (konkludente) Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten. Insbesondere treffen den Betreiber keinerlei Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung und der treuhänderischen Aufbewahrung der Unterstützungsbeträge durch Secupay. Das Recht des Betreibers, die Tätigkeit als Zahlungsempfänger aus ausserordentlichen oder wichtigen Gründen einzustellen, bleibt hiervon unberührt.

16. Abwicklung von Überweisungen

Wählt der Unterstützer die Zahlungsart «Überweisung» stellt der Betreiber dem Unterstützer ein Mail mit den Zahlungsinformationen (Kontoangaben sowie Referenznummer des Projekts) zu. Die Zahlung des Unterstützungsbetrages hat innert 10 Tagen ab Eingang der Zahlungsinformation unter Angabe der Referenznummer auf das benannte Konto des Betreibers zu erfolgen. Bezahlt der Unterstützer den Unterstützungsbetrag nicht fristgerecht, stellt der Betreiber dem Unterstützer eine Zahlungserinnerung zu und setzt dem Unterstützer eine Nachfrist zur Bezahlung des Unterstützungsbetrages an. Erfolgt die Bezahlung des Unterstützungsbetrages auch nicht innert der angesetzten Nachfrist, wird der Unterstützungsbetrag des säumigen Unterstützers automatisch storniert. Überweist der Unterstützer einen höheren Unterstützungsbetrag als auf dem Portal bestätigt, wird der Mehrbetrag an den Unterstützer zurücküberwiesen. Überweist der Unterstützer einen tieferen Unterstützungsbetrag, als auf dem Portal bestätigt, wird der gesamte Unterstützungsbetrag an den Unterstützer zurücküberwiesen.

17. Abwicklung von Kreditkartenzahlungen

Wählt der Unterstützer die Zahlungsart «Kreditkarte», wird der Unterstützer für die Erfassung seiner Kreditkartendaten auf die Seite des Payment Service Providers Secupay weitergeleitet. Dort werden die Kreditkartendaten gespeichert. Eine Speicherung auf dem Portal erfolgt nicht.

Der Unterstützungsbetrag wird sofort auf der Kreditkarte belastet und auf ein Konto des Betreibers überwiesen. 

Kann die Kreditkarte des Unterstützers nicht erfolgreich belastet werden, wird dem Unterstützer eine Nachfrist angesetzt, um seine Kreditkartendaten zu ändern. Ändert der Unterstützer seine Kreditkartendaten nicht fristgerecht, wird seine finanzielle Unterstützung automatisch storniert.

18. Abwicklung von Twint Zahlungen

Wählt der Unterstützer die Zahlungsart «Twint», wird dem Unterstützer ein QR Code mit der Höhe des Unterstützungsbetrags angezeigt. Nach erfolgreichem Scannen des QR Codes wird der Unterstützungsbetrag umgehend dem Twintkonto des Unterstützers belastet und auf ein Konto des Betreibers überwiesen. Kann das Twintkonto des Unterstützers nicht erfolgreich belastet werden, wird seine finanzielle Unterstützung automatisch storniert.

19. Zustimmung zu Abwicklungsmodalitäten

Durch das Akzeptieren dieser AGB erklären sich Projektstarter und Unterstützer mit den obigen Zahlungsabwicklungsmodalitäten, insbesondere dem Austausch der gegenüber dem Betreiber bekanntgegebenen Konto- und Adressdaten, einverstanden.

20. Persönliche Angaben

Der Benutzer kann innerhalb seines Profils persönliche Angaben erfassen, welche für die Kommunikation mit anderen Benutzern hilfreich sind (Vorname, Name und E-Mail-Adresse sind obligatorisch anzugeben). Weitere Ausführungen zu diesem Thema befinden sich unter dem Menüpunkt „Datenschutz“.

Werden im Profil oder in sonstigen Bereichen des Portals falsche Angaben gemacht, behält sich der Betreiber rechtliche Schritte sowie den Ausschluss vom Portal vor.

21. Login mit Facebook (Facebook Connect)

Das Portal bietet dem Benutzer die Möglichkeit, sich mit den Facebook-Profilangaben seines Nutzer-Kontos bei Facebook auf dem Portal zu authentifizieren ("Facebook Connect"), wodurch eine zusätzliche Registrierung entfällt.

Entscheidet sich der Benutzer für die Registrierung mit seinem Facebook-Konto, erhält Facebook über diese Schnittstelle Zugriff auf bestimmte Informationen seiner persönlichen Daten und die Möglichkeit, diese Daten zu speichern. Hierzu gehören insbesondere seine verschlüsselte E-Mail-Adresse und andere Informationen über seine Registrierung auf dem Portal. Das Portal erhält umgekehrt Zugriff auf die E-Mail-Adresse, den Namen, das Profilbild und u. U. auf weitere öffentlich zugängliche Profildaten des Benutzers bei Facebook. Sollte der Benutzer mit diesem Datenaustausch nicht einverstanden sein, sollte er Facebook Connect nicht verwenden. Der Benutzer kann sich weiterhin – wie gewohnt – direkt mit seiner E-Mail-Adresse über das Portal einloggen.

22. Verwendung der DeepL API's

Das Portal verwendet die Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Damit die Projekte in allen Landessprachen verfügbar sind, verwendet das Portal die Übersetzungs-API‘s der DeepL GmbH („Übersetzungs-API“). Projekte werden in der jeweiligen vom Projektstarter eingegebenen Sprache erfasst. Nach dessen Speicherung werden die eingegebenen Texte automatisch in die anderen Landessprachen übersetzt. Dabei handelt es sich um öffentlich sichtbare Texte sowie um Schlüsselwörter, welche für die Suche verwendet werden. Die automatisch übersetzten Texte sind sichtbar gekennzeichnet. Der Projektstarter kann auf Wunsch die übersetzten Texte überprüfen und allenfalls anpassen. Die Übersetzungs-API dient lediglich als ein Unterstützungs-Tool zugunsten des Projektstarters, welches vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Übersetzungsqualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der übersetzten Informationen aus der Übersetzungs-API. Dabei gelten die weiteren Haftungsbestimmungen des Betreibers.

23. Immaterialgüterrechte

Der Betreiber ist urheberrechtlich an sämtlichen selbst erstellten Inhalten der Webseite „http://www.lokalhelden.ch“ berechtigt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Inhalten jeglicher Art ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Betreibers gestattet. Der Betreiber hat «lokalhelden.ch» als Marke geschützt.

Der Projektstarter gewährleistet, dass der Betreiber durch Nutzung der ihm vom Projektstarter eingeräumten Rechte (z.B. bezüglich eingegebener Projektinformationen (Texte, Bilder, Videos)) keinerlei Rechte Dritter verletzt. Der Projektstarter stellt den Betreiber im Fall von allfälligen Ansprüchen Dritter vollständig klag- und schadlos.

24. Haftung

Die Haftung des Betreibers ist auf vom Betreiber absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt namentlich für indirekte Schäden, Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Betreiber u.a. wegen fehlgeschlagener Umsetzung eines Projektes. Der Betreiber übernimmt namentlich keine Verantwortung und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen sowie für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Der Betreiber haftet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Projektstartern und Unterstützern gelieferten Angaben noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf das Portal hochgeladenen Dokumente. Ebenfalls übernimmt der Betreiber keine Haftung für das rechtsgültige Zustandekommen sowie die vereinbarungsgemässe Erfüllung der Verträge zwischen Projektstartern und Unterstützern. D.h. es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf Zahlung der den Projekten zugeordneten Unterstützungsbeträgen durch den Betreiber (z.B. auch nicht, falls ein Unterstützungsbetrag durch den Unterstützer nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wird). Der Betreiber übernimmt ausserdem keine Haftung in Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung sowie der treuhänderischen Aufbewahrung der Unterstützungsbeträge durch Secupay. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, welche ein Benutzer oder Dritter durch das Verhalten anderer Benutzer, einer Raiffeisenbank, eines Kooperationspartners oder eines Cofunding-Partners erleidet. Es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf Zahlung von Cofunding-Zuschüssen anderer Sponsoren durch den Betreiber.

Jede Haftung für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung des Portals ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Betreiber bemüht sich, den Betrieb des Portals sicherzustellen, kann jedoch nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals garantieren. Eine Haftung für Betriebsunterbrüche jeglicher Art ist ausgeschlossen.

Der Betreiber haftet nicht für den Missbrauch von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte.

Auf dem Portal können Verknüpfungen (Hyperlinks) auf Webseiten Dritter aufgeschaltet sein. Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der Inhalte von Webseiten Dritter. Eine Haftung für Schäden, welche durch den Zugriff auf Webseiten Dritter entstehen, wird ausgeschlossen. Der Zugriff auf Webseiten Dritter erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Sollte der Betreiber Kenntnis davon erhalten, dass ein Verweis auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten vorliegt, wird er alles Zumutbare unternehmen, um den entsprechenden Verweis unverzüglich zu entfernen.

25. Kündigung, Schliessung, Einschränkung, Löschung oder Sperrung der Zulassung zum Portal

Der Betreiber behält es sich vor, Teile oder die gesamten Dienstleistungen auf dem Portal jederzeit zu verändern oder die Veröffentlichung von Projekten auf dem Portal jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen oder zu löschen. Das Portal kann ohne Vorankündigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen eingeschränkt oder geschlossen werden. Der Zugang eines Benutzers zum Portal kann durch den Betreiber ohne Vorankündigung jederzeit eingeschränkt, gesperrt sowie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (ohne Anspruch auf Begründung). Projekte, welche zu diesem Zeitpunkt noch andauern, werden auf diesen Zeitpunkt hin beendet. Dies trifft auch zu, wenn die vorgegebene Projektlaufzeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist und/oder der Mindestbetrag noch nicht erreicht wird. Die Unterstützer und Projektstarter haben weder Anspruch auf eine Weiterführung des Projekts noch auf Ersatz eines allfällig daraus entstehenden Schadens. Der Betreiber kann seine Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Betrieb des Portals jederzeit an Dritte abtreten.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Benutzern und dem Betreiber unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist der Sitz der Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Benutzer auch beim zuständigen Gericht seines Sitzes/Wohnsitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Die Benutzer bestätigen, die vorliegenden AGB gelesen und verstanden zu haben und erklären sich ausdrücklich mit der Anwendung dieser AGB unverändert und vollumfänglich einverstanden.