Spendenbestätigung für Steuern
Spenden können von den Steuern abgezogen werden!
DIREKTE BUNDESSTEUER:
Natürliche Personen: Die Spenden, die an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz getätigt werden, können von der direkten Bundessteuer abgesetzt werden (Art. 33a, DBG). Dabei müssen sich die im Steuerjahr gespendeten Beiträge auf mindestens 100 CHF belaufen und dürfen 20% des Nettoeinkommens insgesamt nicht überschreiten.
Juristische Personen: Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist auf 20% des Nettogewinns (Art. 59 Abs.1 Bst. c DBG) begrenzt.
DIREKTE KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN:
Die Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu einer durch das kantonale Recht festgesetzten Obergrenze von den Steuern absetzbar (Art. 9 Abst. 2 Bst. i DBG).
Details zu den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Wohnkanton finden Sie unter folgendem Link: https://www.ch.ch/de/spende-abziehen/
Damit Sie von dieser Steuerermässigung profitieren können, legen Sie Ihrer Steuererklärung bitte die Spendenbestätigung für das betreffende Steuerjahr bei. Wenn Sie noch weiteren Organisationen Spenden zukommen lassen, vergessen Sie nicht, auch diese zu vermerken.