Der Mindestbetrag ermöglicht uns den Papierraum zu eröffnen und zu realisieren. Es stellt die Grundanforderungen die wir zum Einrichten des Raum benötigen um somit dieses Beschäftigungsangebot zu eröffnen.
Durch den Wunschbetrag können wir alle erforderlichen Bearbeitungsgeräte und Hilfsmittel für diesen Beschäftigungsraum finanzieren um auf die besonderen Bedürfnisse unserer Klienten/innen einzugehen. So können sich unsere Klienten/innen in größter möglicher Selbständigkeit verwirklichen.