Mit dem Mindestbetrag können wir das benötigte Material für die Tribüne, das Projektionshaus, sowie die Leinwandvorrichtung bezahlen und können mindestens die Infrastruktur stellen.
Mit dem Wunschbetrag können wir alle unseren Budgetierten Kosten decken und eventuell für den Bau externe Hilfe beiziehen. Mit dem Wunschbetrag können auch Teile der Gebühren für Film- und Musikrechte und andere Bewilligungen abgedeckt werden.